Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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Das Umwandlungssteuerrecht ist eine schwierige, aber auch sehr interessante Materie. Die häufigsten Fälle sind dabei die Einbringungen in eine GmbH oder in eine GmbH & Co. KG. Dabei steht für die Mandanten häufig nicht vorrangig das Steuerrecht, sondern die Haftungsbeschränkung im Vordergrund.
Aber auch steuerliche Überlegungen wie die Absicherung der Gewerblichkeit eines Besitzunternehmens einer Betriebsaufspaltungen können ein Beweggrund sein.
Um diese Fragen geht es in unserem Seminar: Wir betrachten die zivilrechtlichen Möglichkeiten und die steuerlichen Grundvoraussetzungen beim Weg in die beiden Gesellschaftsformen. Es gilt nämlich, den zivilrechtlich besten Weg zu finden und dabei aber auch den steuerlichen Buchwertansatz nach den §§ 20 ff. UmwStG sicherzustellen. Wir richten den Blick hierzu auch auf den Entwurf des überarbeiteten Umwandlungssteuererlasses, den die Finanzverwaltung im Herbst 2023 veröffentlicht hat.
Fallkonstellationen aus der Beratungspraxis des Referenten runden die Darstellung ab