Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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Das Umwandlungssteuerrecht ist eine schwierige, aber auch sehr interessante Materie. Die häufigsten Fälle sind dabei die Einbringungen in eine GmbH oder in eine GmbH & Co. KG. Dabei steht für die Mandanten häufig nicht vorrangig das Steuerrecht, sondern die Haftungsbeschränkung im Vordergrund. Auch steuerliche Überlegungen wie die Absicherung der Gewerblichkeit eines Besitzunternehmens einer Betriebsaufspaltungen können aber ein Beweggrund sein.
Anfang des Jahres 2025 hat die Finanzverwaltung nun – endlich – den neuen Umwandlungssteuererlass veröffentlicht. Dieser enthält auch für den Bereich der Einbringungen zahlreiche Neuerungen, die sich nicht zuletzt mit den kürzlich verabschiedeten gesetzlichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 befassen.
Um diese Fragen geht es in unserem Seminar: Wir betrachten die zivilrechtlichen Möglichkeiten und die steuerlichen Voraussetzungen beim Weg in die beiden Gesellschaftsformen. Es gilt dabei, den zivilrechtlich besten Weg zu finden und natürlich auch den steuerlichen Buchwertansatz nach den §§ 20 ff. UmwStG sicherzustellen.
Fallkonstellationen aus der Beratungspraxis des Referenten runden die Darstellung ab.
Seminarinhalte: