Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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Mit der Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Hotel- und Pensionsumsätze hatte der Gesetzgeber viele Abgrenzungsprobleme für diese Branche geschaffen. Zu nennen sind hier z. B. die Sauna- oder Parkplatznutzung. Mit der Wiedereinführung des Regelsteuersatzes zum 1. Januar 2024 auf Restaurationsumsätze haben sich die Schwerpunkte auch in der Gastronomie wieder verschoben. Hier werden die Einzelprobleme praxisgerecht besprochen.
Die Reform der Gutscheinbesteuerung in der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2019 hat für die Branche des Hotel- und Gaststättengewerbes eine besondere Bedeutung. Häufig werden Gutscheine ausgegeben, die dann z. B. als Geschenke weitergegeben werden.
Es stellt sich dann die Frage, ob der Gutschein schon bei der Ausgabe zu versteuern ist oder erst bei der Einlösung eine Versteuerung erfolgt. Schließlich kommen auch weitere Einzelprobleme der Branche nicht zu kurz. Bei der Übernahme von Hotel- oder Gaststättenbetrieben stellt sich die Frage, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt. Auch dieses Problem wird anhand der aktuellen Rechtsprechung des BFH behandelt. Im Bereich der Besteuerung der Reiseleistungen ergeben sich aufgrund der BFH-Rechtsprechung ebenfalls neue Aspekte, die ebenso in der Veranstaltung erörtert werden.
Die Hotel- und Gaststättenbranche betreibt ihr Gewerbe in öffentlich zugänglichen Räumen, sodass hier die Finanzbehörde im Rahmen einer Umsatzsteuernachschau leichter und unkomplizierter Zutritt als in anderen Betrieben hat. Daher werden auch die Befugnisse der Finanzbehörde im Rahmen einer Umsatzsteuernachschau besprochen.
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