Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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Umsatzsteuer bei Heil- und Pflegeberufen
Heil- und Pflegeberufe unterliegen in der umsatzsteuerrechtlichen Praxis seit einigen Jahren einer stetigen Entwicklung durch die Rechtsprechung, Finanzverwaltung und den Gesetzgeber. Viele Ärzte bieten zudem weitere Leistungen wie beispielsweise Verkäufe von Nahrungsergänzungsmitteln oder individuelle Gesundheitsleistungen an. Dies erschwert die Abgrenzung von steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen im Bereich von § 4 Nr. 14 und 16 UStG. Das Seminar zeigt nochmals die grundlegenden Voraussetzungen für die Steuerbefreiung auf und geht darüber hinaus auf weitere Praxisprobleme bei der Abgrenzung ein.
Gliederung:
1. Heilberufe im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG
2. Pflegeleistungen im Sinne des § 4 Nr. 16 UStG
3. Sonderfälle
4. Vorsteuerabzug