Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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04105 Leipzig
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Die Umsatzsteuer ist eine der haftungsträchtigsten und aus strafrechtlicher Sicht bedeutendsten Steuern in Deutschland. Als Transaktionssteuer potenzieren sich Fehler durch die Anzahl von Vorgängen und so liegt der Korrekturbedarf schnell über der strafrechtlich relevanten Schwelle von 50.000 Euro. Bei den Fehlern im Unternehmen muss zwischen einem reinen Fehler, einer Fahrlässigkeit und einem vorsätzlichen Handeln sauber abgegrenzt werden.
Die beiden Referenten sind Experten mit umsatzsteuerlichem (Robert Hammerl) und steuerstrafrechtlichem (Dr. Jens Bosbach) Schwerpunkt und beschreiben gemeinsam die relevanten Berührungspunkte von Umsatzsteuer und Strafrecht. An den praxisrelevantesten Fallbeispielen zeigen die beiden Referenten anschaulich auf, welche umsatzsteuerlichen Themen Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungen sein können und wie steuerstrafrechtliche Risiken wirksam minimiert werden können.
A Steuerstrafrechtliches Grundgerüst
B Einfluss auf das Umsatzsteuerrecht
C Interne Kontrollsysteme in der Praxis?
D Implementierung eines Umsatzsteuer-IKS
E Umsetzungen im ERP-System am Beispiel SAP
F Korrekturmaßnahmen und Nacherklärung mit strafbefreiender Wirkung
G Risiken der Selbstanzeige aktuelle und ehemalige Verantwortliche des Unternehmens