Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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*zzgl. USt.
Seit dem 1. Juli 2023 wird bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung berücksichtigt, sofern mindestens zwei Kinder zu berücksichtigen sind.
Mit der Einführung dieser Regelung hat der Gesetzgeber auch die Einführung eines digitalen Abrufverfahrens zur Berücksichtigung der richtigen Kinderanzahl in der Entgeltabrechnung "versprochen".
Dieses Meldeverfahren startet bereits am 1. Juli 2025. In dem Seminar erfahren Sie, welche Meldungen Arbeitgeber zu veranlassen haben und welche Rückmeldungen dazu erfolgen.
Gliederung: