Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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Photovoltaikanlagen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, woran nicht zuletzt auch die steigenden
Strompreise ihren Anteil haben. Aber auch die Politik sorgt dafür, dass wir es künftig öfter mit PV-Anlagenbetreibern
zu tun haben werden, denn für eine Vielzahl von Gebäuden soll die Installation einer PV-Anlage zur Verpflichtung werden. Der Steuergesetzgeber hat mit seinen neuen weitreichenden gesetzlichen Änderungen ebenfalls dafür gesorgt, dass der Ausbau von PV-Anlagen zunehmen wird. Der Aktionismus des Steuergesetzgebers führt nun aber auch dazu, dass sich alle Steuerberater schnellstens auf den neuen Stand bringen müssen, welche neuen Regelungen es gibt, wie sie umzusetzen sind und welche Fallstricke drohen.
Zur Einleitung des Seminares wird es darum gehen, wie das mit den PV-Anlagen und dem Stromverkauf rein praktisch funktioniert. Wenn man das Geschäftsmodell genau kennt, ist auch die steuerliche Beurteilung leichter. Dabei wird es z. B. um Selbstverbrauch, Mieterstrom und auch Agri-PV-Anlagen gehen.
Im 1. Hauptteil werden einige ertragsteuerliche Themen beleuchtet, wie z. B. die neue Steuerbefreiungsregelung nach dem JStG 2022. Diese Neuregelung wird ein Schwerpunkt sein und es wird beispielsweise darauf eingegangen, welche PV-Anlagen künftig unter die Steuerbefreiung fallen können, was hinsichtlich des IAB zu beachten ist, wie die PV-Anlage zu behandeln ist, wenn der Strom daraus für andere betriebliche Zwecke verwendet wird, sowie ein paar Besonderheiten, die bei der Gewerbesteuer Stichworte: erweiterte Grundbesitzkürzung und Gewerbesteuerzerlegung zu beachten sind.
Aus Sicht der Umsatzsteuer wird im 2. Hauptteil die Frage beantwortet werden: Sind PVAnlagenbetreiber dann tatsächlich raus aus der Umsatzsteuer? Welche Voraussetzungen sind für den neuen 0 %-Steuersatz zu erfüllen, welche Gestaltungsmöglichkeiten und welche Stolperfallen gibt es und was passiert mit Altanlagen bis 31.12.2022? Und was haben die indirekt betroffenen Verkäufer und Installateure von PV-Anlagen zu beachten? Diesen und vielen weiteren für die Praxis brennenden Fragen gehen wir in dem Seminar nach.
Ertragsteuerliche Betrachtung
A. Allgemeines Geschäftsmodelle mit PV-Anlagen
1. Ausschließlicher Selbstverbrauch des Stroms keine Einspeisung
2. Einspeisung des selbstproduzierten Stroms auch ins Netz
3. Direktvermarktung
3.1. Verkauf an der Leipziger Strombörse
3.2. Verkauf des selbst produzierten Stroms an Mieter Mieterstrom(gesetz)
3.3. Vor-Ort-Vermarktung
4. Agri-PV-Anlagen
B. Ausgewählte ertragsteuerliche Themen
1. Neuregelung ab 01.01.2022
1.1. Einkommen- und körperschaftsteuerliche Regelung
1.1.1. Berechnung der 100 kWp-Grenze
1.1.2. IAB bei Übergang zur Steuerbefreiung
1.1.3. Entnahmegewinn bei Übergang zur Steuerbefreiung
1.1.4. Nutzung der PV-Anlage in einem andren Unternehmen
1.1.4.1. Arztpraxis
1.1.4.2. Schreinereiwerkstatt
1.1.4.3. Elektroinstallationsbetrieb
1.1.4.4. GmbH und Mitunternehmerschaft
1.1.5. Erklärungspflichten gegenüber dem Finanzamt
1.2. Gewerbesteuerliche Befreiungsregelung ab 01.01.2022
1.2.1. IHK-Mitgliedschaft
1.2.2. Gewerbesteuererklärungsabgabepflicht
1.2.3. Erweiterte Grundbesitzkürzung bei steuerbefreiter PV-Anlage
1.3. Gewerbliche Infizierung bei steuerbefreiten PV-Anlagen
1.3.1. Neuregelung nach dem JStG 2022
1.3.2. Auswirkungen der Neuregelung auf Altfälle
2. Antrag auf Liebhaberei bis 31.12.2021
3. Steuerermäßigung für PV-Anlagen
4. PV-Anlagen als Betriebsvermögen
5. Ertragsteuerliche Bewertung des Eigenverbrauchs
5.1. Wert der kWh
5.2. Verbrauchte kWh
6. Gewerbesteuer
6.1. Mehrere PV-Anlagen = mehrere Betriebe?
6.2. Zerlegung
7. Bauabzugssteuer
Umsatzsteuerliche Betrachtung
A. Neuregelung ab 2023: der neue Null-Steuersatz
1. Abgrenzung zur Ertragsteuer
2. Die neue Regelung im Detail
3. Anwendung und Grenzen der Anwendung
4. Umsetzung in der Buchhaltung
5. Zeitliche Anwendung
6. Und was ist passiert mit den Alt-Anlagen?
B. Optimale umsatzsteuerliche Gestaltung im Vergleich
1. Bis 31.12.2022
2. Seit 01.01.2023
C. Stolperfallen: bisher und trotz Nullsteuersatz weiterhin
1. Anwendung Kleinunternehmerregelung was alles schiefgehen kann
2. Folgen der Unternehmereigenschaft nach wie vor
3. Steuerfalle § 13b UStG
4. Steueroptimierte Wahl des Unternehmers
D. Vorsteuerabzug
1. Zuordnung zum Unternehmen
2. Vorsteuerabzug aus Anschaffung/Herstellung und laufenden Kosten
E. Praktische Anwendungsfälle in den wichtigsten Konstellationen
1. Mehrere Unternehmer
2. Unternehmer mit Ausschlussumsätzen
3. Aufladung E-Auto
4. Betrieb einer PV-Anlage durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft
5. Sonderfälle: Einfuhr und innergemeinschaftlicher Erwerb
6. Verkauf PV-Anlage zwischen Ehegatten als Lösung?