Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
Emil-Fuchs-Str. 2
04105 Leipzig
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Mit der seit 2015 angebotenen Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt wird den Mitarbeitern der Lohnabteilung eine umfassende Weiterbildung bzw. Qualifizierung aus einer Hand angeboten, um sie mit den stetig steigenden Anforderungen in diesem hochkomplexen Tätigkeitsbereich vertraut zu machen.
Auch hier gilt, dass das erworbene Wissen ständig aktualisiert werden muss. Daher bieten wir ein Update an, um sich kontinuierlich mit den Neuerungen vertraut machen zu können. Das Seminar richtet sich ebenso an langjährig in der Lohnabrechnung tätige Mitarbeiter, die über fundierte Kenntnisse verfügen.
A. Aktuelles
B. Verfassungskonforme Beitragsreduzierung in der Pflegeversicherung (neueste Erkenntnisse)
1. Änderung des § 55 Absatz 1 und Absatz 3 SGB XI
1.1. Erläuterung zum § 55 Absatz 3 Satz 4 (Anzahl und Alter)
1.2. § 55 Abs. 3a bis 3d SGB XI (neu)
1.3. Problem bei der praktischen Umsetzung
1.4. Automatische Information über die Anzahl der Kinder
1.5. Nachträglicher Nachweis
2. Elterneigenschaft
3. Sonderfälle bei Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern
4. Form und Art des Nachweises
5. Vorlage des Nachweises
6. Vorlagefristen und Folgen verspäteter Vorlage des Nachweises
7. Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft
7.1. Nachweise bei leiblichen Eltern und Adoptiveltern
7.2. Nachweise bei Stiefeltern
7.3. Nachweise bei Pflegeeltern
7.4. Hilfsweise zugelassene Nachweise
8. Aufbewahrung von Nachweisen
9. Musterschreiben für Arbeitnehmer
C. Familienstartzeitgesetz (Entwurf) Vaterschaftsurlaub
D. Zukunftsfinanzierungsgesetz zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung
E. 49-EUR-Ticket
F. E-Bike bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung
1. Mindestlohnproblematik bei Gehaltsumwandlung für ein E-Bike
G. Änderungen durch das 8. SGB IV-Änderungsgesetz
1. Was ist ein ruhendes Arbeitsverhältnis?
2. Ruht das Arbeitsverhältnis auch bei einer Erkrankung?
1. Hinzuverdienst bei Altersrenten
2. Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung bei einer Beschäftigung von Altersrentnern
2.1. Rückblick
2.2. Neu ab dem 01.01.2017
2.3. Verzicht auf Rentenversicherungs-Freiheit
2.4. Wirken der Verzichtserklärung
2.5. Zusätzliche Renten-Anwartschaften
2.6. Aktivierung der Arbeitgeber-Beiträge zur Rentenversicherung nach Erreichen der
3. Regel-Altersgrenze
3.1. Personengruppen werden klar definiert
3.1.1. 119 versicherungsfreie Alters-Vollrentner und Versorgungsbezieher wegen
4. Alters
4.1.1. 120 versicherungspflichtige Alters-Vollrentner
4.1.2. 150 Seeleute
5. Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten
6. Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Renten-Abschlägen
H. Pflicht zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen
1. Angaben nach § 8 Abs. 2 BVV
2. Art und Umfang der Speicherung
3. Voraussetzungen an die Unterlage bei Anforderung
4. Unterlagen mit Unterschriftserfordernis
1. DATEV Digitale Meldekorrektur
I. Weitergewährung von Bezügen beim Bezug von Lohn-Ersatzleistungen
1. Allgemeines
2. Bis zum SV-Freibetrag beitragsfrei bleibende Arbeitgeber-Leistungen
3. Sozialleistungen
4. Netto-Arbeitsentgelt
5. Ermittlung des Netto-Arbeitsentgelts bei freiwillig, privat oder einem berufsständischen Versorgungswerk Versicherten
6. Privat Versicherte mit Kranken-Tagegeld
7. Berücksichtigung von arbeits-/tarifvertraglichen Regelungen
8. Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen
9. Berechnungsschema voller Monat
10. Übergangsbereich
11. Teilmonat
12. Besonderheiten bei Bezug von Mutterschaftsgeld
12.1. Tägliches Netto-Arbeitsentgelt bis zu 13
12.2. Tägliches Netto-Arbeitsentgelt über 13 ; zusätzlich zu dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach §20 ABS 1 MuSchG (i. V. m. § 19 MuschG) wird keine arbeitgeberseitige Leistung gewährt
12.3. Tägliches Netto-Arbeitsentgelt über 13 ; zusätzlich zu dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 Abs. 1 MuSchG (i. V. m. § 19 MuSchG) zahlt der Arbeitgeber noch weitere arbeitgeberseitige Leistungen
13. Beiträge und Zuwendungen für die betriebliche Altersvorsorge
14. Elterngeld
15. Mitteilungsverfahren zwischen Arbeitgeber und Sozialleistungsträger
16. Entgeltunterlagen
17. Melderecht
J. Neues zu den geringfügigen Beschäftigungen
K. Entgeltbescheinigungsverordnung
L. Rückforderung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit
M. BMF-Schreiben vom 25.01.2023 Nichtbeanstandung IfSG § 56