Arbeitsrecht in der Gastronomie

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*zzgl. USt.

Seminarinhalt

Wichtige arbeitsrechtliche Aspekte bei der Beschäftigung und der Abrechnung von Arbeitnehmern in der Gastronomie

  • Befristung des Arbeitsverhältnisses 
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge aus arbeits- und steuerrechtlicher Sicht 
  • Abrufarbeit
  • Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung

    Seminarbeschreibung

    Betriebe des Hotel- und Gastronomiegewerbes haben bei der Beschäftigung ihrer Mitarbeiter im Servicebereich viele arbeitsrechtliche sowie abrechnungsrechtliche Aspekte zu beachten.

    Bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen, z.B. bei Saisonbetrieben, müssen viele formelle und inhaltliche Aspekte berücksichtigt werden – andernfalls ist der Arbeitsvertrag schnell unbefristet. Bei einem Einsatz von Mitarbeitern am Sonntag, Feiertag oder in der Nacht müssen die strengen Voraussetzungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden – bei Verstoß drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.Sollen Mitarbeiter sehr flexibel eingesetzt werden, sind zudem die verschärften Regelungen zur Abrufarbeit im Hinterkopf zu behalten.Neben diesen arbeitsrechtlichen Aspekten werden zudem die wichtigsten Aspekte zur geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigung dargestellt.

    Exemplarisch wird zum Abschluss des Seminars der – allgemeinverbindliche – Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg vorgestellt.

     Gliederung:

  • Befristung: sachgrundlos oder mit Sachgrund, Schriftform, Verlängerung 
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: arbeitsrechtliche Zulässigkeit und vergütungsrechtliche Aspekte
  • Abrufarbeit: fingierte Arbeitszeit, Maximal- und Mindestarbeitszeit, Phantomlohn
  • Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung
  • Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Baden-Württemberg: Allgemeinverbindlichkeit und wesentliche Regelungen

Ansprechpartner

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Mail: seminare@sbk-sachsen.de
Tel.: 0341 56336-33
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