Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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Mandantenveranstaltung
Kassenführung 2022 Kassenführung im Fokus des Finanzamtes
Seit dem 01.01.2018 kann das Finanzamt unangekündigt im Betrieb stehen und eine Kassennachschau durchführen.
Zum 01.01.2020 traten die Änderungen durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in Kraft. Elektronische Kassensysteme müssen ab dem 01.01.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Daneben gibt es eine Mitteilungspflicht (§ 146a (2) AO) und eine Belegausgabepflicht (§ 146a (4) AO).
Das Thema Kasse sorgt somit weiterhin für Unsicherheit. Sind Sie gerüstet?
Wie ist der aktuelle Stand der Rechtslage? Wie arbeitet eine TSE? Welches System braucht eine TSE? Welche Neuigkeiten gibt es bei der Mitteilungspflicht und welche bei der Belegausgabepflicht? Welche Strafen können drohen? Welche Rechte und Pflichten hat der Unternehmer bei einer Kassennachschau?
All diese Fragen werden praxisgerecht beantwortet. Eine leicht verständliche Darstellung incl. Tipps und Tricks aus der Praxis helfen, sich besser mit diesem Thema auseinander zu setzen und es leichter verdaulich zu machen. Das Wissen um die richtige Kassenführung führt dazu, dass die Betriebsabläufe wirtschaftlicher organisiert werden können. Dies spart nicht selten Zeit und Geld, in jedem Fall aber Nerven.
Seminargliederung
Abgerundet wird das Seminar Urteilen aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und der Finanzgerichte.