Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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Das zum 1.1.2024 in Kraft getretene, vorrangig die GbR betreffende MoPeG verursacht weitreichende Auswirkungen auf das Gesellschaftsrecht der OHG und KG, das die Grundlage für die Bilanzierung und im Weiteren dann die Besteuerung der GmbH & Co. KG bildet. Der Steuergesetzgeber versucht, über das zum Jahresende 2023 gerade noch zustande gekommene Zweitmarktkreditförderungsgesetz die steuerlichen Folgewirkungen insbesondere auf die GmbH & Co. KG zu begrenzen bzw. zu vermeiden. Das Seminar stellt zunächst umfassend die durch das MoPeG verursachten Änderungen im Gesellschaftsrecht der OHG und KG (2. Buch HGB) vor, bespricht missverständliche Neuregelungen und zeigt bzgl. „Regelstatut“, Eigenkapitalausweis, Gewinn-/Verlustverteilung, Bilanzierung und KG-Vertrag die bisherige, sich aus dem 2. Buch HGB ergebende Handhabung auf – und die aus dem MoPeG resultierenden Veränderungen. Daran anschließend werden die im Zweitmarktkreditförderungsgesetz vorgesehenen Anpassungen des Gesetzgebers aufgezeigt, die als effektive Neuregelungen (mit den entsprechenden Unwägbarkeiten) die steuerlichen Folgewirkungen der zivilrechtlichen MoPeG-Änderungen (v.a. wegen Wegfalls des Gesamthand-Konzepts) so weit wie möglich neutralisieren sollen – und inwieweit das gelingt bzw. welche Ungewissheiten für die künftige Besteuerung der Personengesellschaften (z.B. bzgl. Verlass auf langjährige BFH-Rechtsprechung) daraus bereits absehbar sind.
Ergänzt um die speziellen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für die GmbH & Co. KG (§§ 264a ff. HGB) ergibt das - über die Maßgeblichkeit - den Rahmen, auf den dann erst die Besteuerung der KG (Gewinn-/Verlustverteilung, Ergänzungs-/Sonderbilanzen, § 15a EStG etc.) aufsetzt. Die Nichtbeachtung dieses Regelungszusammenhangs kann zu folgenschweren Fehleinschätzungen führen.
Dieses Seminar beschränkt sich auf die Betrachtung der GmbH & Co. KG als wirtschaftlich bedeutsamster Ausprägung der Personenhandelsgesellschaften. Eine Gesamtdarstellung der durch MoPeG ausgelösten Änderungen insbesondere bzgl. der GbR erfolgt hier nicht.
Seminargliederung
Tag 1: A-C
Tag 2: D-G
jeweils 09:00-13:00 Uhr