Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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Die Haftungsgefahren für den steuerlichen Berater sind bekanntlich enorm. Eine fehlgeschlagene steuerneutrale Einbringung eines Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft kann bei einem Mandanten leicht zu einem Einkommensteuerschaden in Millionenhöhe führen, für den der Steuerberater im Wege des Schadenersatzes einzustehen, soweit die Steuerbelastung nicht etwa durch eine später Veräußerung der GmbH-Anteile kompensiert wird.
Gleichwohl ist die Bereitschaft der Steuerberater, sich mit dem Thema „Berufliche Haftung“ zum Zwecke der Sensibilisierung und Prävention auseinanderzusetzen, eher gering. Die gängige Argumentation lautet: „Solche Fehler können mir nicht passieren und das Thema Haftung bringt mir nichts für meine tägliche Beratungspraxis“.
Das Seminar „versucht“ deutlich zu machen, dass es durchaus lohnend sein kann, sich mit dem Thema der beruflichen Haftung näher auseinanderzusetzen. So bestimmt etwa die Rechtsprechung des BGH zur beruflichen Haftung des Steuerberaters maßgeblich den Pflichtenkatalog für die Going-Concern-Prüfung und die insolvenzrechtliche Warnpflicht im Rahmen der Jahresabschlusserstellung. Dasselbe gilt nach einer ganz aktuellen Entscheidung des BGH für die Beratungspflichten des Steuerberaters im Rahmen der Lohnbuchführung für den Fall, dass der sozialversicherungsrechtliche Status eines Mitarbeiters zweifelhaft ist.
Das Seminar gibt einen kurzen Überblick über die Grundlagen der beruflichen Haftung. Hierauf aufbauend werden aktuelle Haftungsschwerpunkte zur beruflichen Haftung des Steuerberaters vorgestellt und hieraus allgemeine und besondere Handlungspflichten für die Beratungspraxis abgeleitet. Ausführungen zu den Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung durch Rechtsform, der wirksamen Vereinbarung einer AAB-Haftungsbeschränkung und der Notwendigkeit eines angemessenen Versicherungsschutzes schließen das Seminar ab.
Inhalt:
Allgemeine Risikovorsorge