Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
Emil-Fuchs-Str. 2
04105 Leipzig
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1. LSt- oder SV-Nachforderung: wann haftet das Steuerbüro?
Mandanten geben mit der Lohnabrechnung auch gerne jede Eigenverantwortung an die Steuerbüros ab. Fehlende Infos über Veränderungen im Arbeitsverhältnis, keine Gewährung von Urlaub oder Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, gesetzlicher Mindestlohn oder Tariflohnansprüchen nicht eingehalten - alles Fälle, die vor allem bei SV-Prüfungen zu Nachforderungen führen. Was muss vom Steuerbüro beraten werden, überwacht, durchgesetzt werden? Das Seminar beginnt mit einer kurzen Übersicht der Rechtsprechung zur Haftung im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
2. Minijob und die Änderungen zum 1.10.2022
Kein Lohnseminar ohne geringfügige Beschäftigung. Nachdem nun die Geringfügigkeitsrichtlinien2022 ergangen sind, werden die Änderungen beim Minijob zum 1.10.2022 besprochen -einschließlich der Bestandsschutzregelungen.
3. Elektronische Lohnakte und die GoBD in der Entgeltabrechnung
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und
Unterlagen verbinden die meisten von uns mit der Buchhaltung. Gerne verdrängt wird, dass die GoBD auch für die Lohnabrechnung gelten insbesondere auch deswegen, weil ab 2022 in der SV das elektronische Lohnkonto Pflicht ist. Vorgestellt wird die aktuelle Rechtslage und wer die GoBD erfüllen muss Mandant oder Steuerbüro. Zu den GoBD in der Lohnabrechnung wird ein BMF-Schreiben erwartet, dass ggf. besprochen wird.
4. Der Urlaub in der Lohnabrechnung
Urlaub ist vorrangig ein arbeitsrechtliches Thema: Urlaub und Kurzarbeit, Urlaub beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit; die Übertragung von Urlaub ins Folgejahr, Urlaub bei Krankheit, Urlaubsabgeltung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Aber: jeder Urlaubstag erscheint unweigerlich in der Lohnabrechnung obwohl das vielen nicht bewusst ist. Die derzeitigen Verfahren beim EuGH zum deutschen Urlaubsrecht zeigen eindrucksvoll, welche Beträge Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber gelten machen können, wenn der Urlaub nicht richtig abgerechnet wird.
5. Barlohnumwandlung in der Sozialversicherung
Lange hat es gedauert, bis die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger Hinweise zur Umsetzung des BSG-Urteils vom 23.02.2021 (B12 R 21/18 R) erarbeitet haben. Wie häufig in der Sozialversicherung eine sehr detaillierte Rechtsauffassung. Barlohnumwandlungen (z.B. Jobrad-Modelle) sind damit nicht ausgeschlossen, müssen aber sorgfältig mit den Mandaten besprochen werden.
6. Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt frühestens ab 2023 aber wird die Erfassung und Abwicklung der Entgeltfortzahlung ändern. Die notwendigen Basics zur Entgeltfortzahlung sowie zum anschließenden Krankengeld werden besprochen.
7. Aktuelles
Für Fragen der Teilnehmer und Hinweise zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren bleibt genügend Zeit. So sind Folien zur EPP, zu den Sachzuwendungen, zu steuerfreien Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit der Energiekrise vorbereitet und können auf Wunsch besprochen werden.