Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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Im September 2022 veröffentliche die FIU ihren Jahresbericht 2021. Danach hat sich das Aufkommen aus den Geldwäscheverdachtsmeldungen insgesamt mehr als verdoppelt - auch bei den Steuerberatern -, liegt jedoch im Nichtfinanzsektor nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Einzig bei den Notaren ist zu erkennen, dass die GwG-Meldeverordnung Immobilien dem Meldeaufkommen einen deutlichen Schub verliehen hat. Dies bestätigt die Auffassung der EU, die Meldeprivilegien u.a. der Steuerberater in Deutschland weiter einschränken zu müssen.
Außerdem ist die FIU in ihrem Bericht um die konkretere Beschreibung von Geldwäschetypologien und Risikofaktoren bemüht.
Zum 31.12.2022 enden die Übergangsfristen zur Transparenzregistermeldung, was Einfluss auf die Geldwäschepräventionspraxis der Steuerberater hat.
Und auch nach mittlerweile fünf Jahren „neues Geldwäscherecht“ sind die Verunsicherungen bei der Erstellung von Risikoanalysen und der Durchführungen der Identifizierung – insbesondere des wirtschaftlich Berechtigten – nicht ausgeräumt.
Seminargliederung
I. Straftatbestand der Geldwäsche
1. „All-crimes-Ansatz“ des neuen Straftatbestands
2. Berührungspunkte zur Steuerberatung
II. Pflichten der steuerberatenden Berufe nach dem Geldwäschegesetz
1. Risikomanagement (§§ 4 ff. GwG)
2. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 10 ff. GwG), insbesondere
3. Meldepflichten (§§ 43 und 23a GwG)