Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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Was vom Wachstumschancengesetz übrig blieb
Ende März 2024 hat der Bundesrat nun doch dem sog. Wachstumschancengesetz nach langen Verhandlungen zugestimmt. Die Länder hatten Ende 2023 den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat angerufen und eine grundlegende Überarbeitung des ursprünglichen Gesetzes gefordert. Das Vermittlungsergebnis enthält tatsächlich zahlreiche Änderungen gegenüber den Entwürfen aus dem letzten Jahr. Damals war unter anderem die Einführung einer Investitionsprämie vorgesehen, die nun – ebenso wie einige weitere Maßnahmen – entfallen ist. Wichtige Maßnahmen sind aber auch in der Zwischenzeit in andere Gesetze übernommen worden, damit Sie rechtzeitig zum Jahresbeginn 2024 in Kraft treten konnten. In unserem Webinar erhalten Sie einen topaktuellen und praxisnahen Überblick über das beschlossene Gesetz mit zahlreichen bereits für 2024 anwendbaren Änderungen.
Dazu gehören u.a.:
A. Änderungen in der Lohn- und Einkommensteuer
B. Änderungen in Verfahrensrecht und Umsatzsteuer
C. Vorab umgesetzt: Kreditzweitmarktförderungsgesetz
D. Entfallene Regelungen und Ausblick