Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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Mittlerweile sind alle erdenklich möglichen Übergangsregelungen zum Kassengesetz Paragraf 146a abgelaufen. Alle Systeme welche über eine Kassenfunktion verfügen, müssen mit einer TSE abgesichert werden. Der Referent erklärt in einfachen Worten die verschiedenen vorzuhaltenden Daten aus den jeweiligen Systemen und weist auf mögliche Fallstricke hin.
Wie die Betriebprüfung diese Daten in Zukunft auswertet und welche technischen Hilfsmittel dafür benötigt werden, zeigt Ihnen dieses Frühstückshäppchen in anschaulicher Weise