Die Einkommensteuererklärung 2024

29.01.2025
09:00 - 12:15 Uhr
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150 EUR
30.01.2025
09:00 - 12:15 Uhr
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06.02.2025
09:00 - 12:15 Uhr
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14.02.2025
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13.03.2025
14:30 - 17:45 Uhr
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16.04.2025
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17.04.2025
09:00 - 12:15 Uhr
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150 EUR

Referenten

Arndt
Thomas Arndt
Steuerberater, Dipl.-Finw.

Seminarinhalt

Die gesetzlichen Änderungen für 2024 sind überschaubar und dennoch anspruchsvoll. Insbesondere in Zeiten, in denen das Gesetz nicht gelesen und die Hauptaufgabe in der Abarbeitung elektronischer Vorgaben gesehen wird. Die elektronischen Hilfen sollten jedoch nicht den Blick auf das eigentliche Tätigkeitsfeld – die Beratung und den Ansatz zutreffender Steuerminderungen – trüben. Die sehr fein streifigen Einzelfallregelungen des deutschen Einkommensteuerrechts sind dabei oft mehr als anspruchsvoll.

Neue Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechungen sind auch in 2024 in gewohntem Umfang ergangen. Herausfordernd bleibt es, in der Menge der Entscheidungen und Anweisungen die für den Einzelfall wichtigen und richtigen Lichtblicke zu entdecken.

In gewohnt unterhaltsamer Weise werden Ihnen diese Neuerungen erläutert, die Sie anhand zahlreicher Beispiele und Schaubilder gut nachvollziehen können. Die aktualisierten Anlagen zur Steuererklärung werden praxisbezogen am Formular erörtert. „Pass uff“ zeigt die Schwerpunkte zu jeder einzelnen Anlage.

Kurzüberblick zum Inhalt

  • Abgabefristen, Änderungen zum Tarif, zum Altersentlastungsbetrag, zu den Kinderfreibeträgen, Rentenfreibeträgen; elektronische Übermittlung der Beiträge an Versorgungswerke. Geänderter Verlustabzug. Schonvermögen § 33a EStG und Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen. Neue Ländergruppeneinteilung für 2024. Behinderten- und Pflegepauschbetrag für Kinder auch ohne Pflegegrad. Handwerkerleistungen vorauszahlen - aber FG Düsseldorf vom 18.07.2024 beachten.

  • Buchführungsgrenzen ab 28.02.2024. § 6 (1) Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG ab 2024 Bruttolistenpreis bis 70.000 €/ 95.000 € möglich. GWG und neuer Versuch zum Sammelposten ab 2025? Degressive Afa § 7 (2) EStG nach 31.03.2024 angeschafft. Ab 2025 wieder 2,5 fache + 25 % ? Arithmetisch-degressive Abschreibung für neu (ab Juli 2024 bis Dezember 2028) angeschaffte Elektrofahrzeuge § 7 (2a) EStG? Einkünfte digital agierender Steuerpflichtiger (Influencer) – Kleidung und Accessoires sind keine Betriebsausgaben einer Mode-Influencerin. Können Steuerberatungskosten abzugsfähige Veräußerungskosten sein? Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer. Nutzungsdauer Computer Hard/Software OFD FFM 29.04.2024. Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung eines GmbH-Anteils.

  • Änderungen zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau. Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch und Zuordnung der Zahlung. Entgeltlicher Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht ist keine Veräußerung iSd § 23 EStG. Teilentgeltliche Übertragung bei vorweggenommener Erbfolge schließt § 23 EStG aus. Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte § 23 (3) S. 5 EStG ab 2024 = 1.000 €. Vorabpauschale 2023 war positiv (+ 2,55 %) = Besteuerung in 2024. Neue Umzugskostenpauschalen ab März 2024. Pauschalierung für Gruppenunfallversicherungen nach § 40b (3) EStG geändert.

  • Aktuelles, insbesondere Mobilitätsbudget und neues Faktorverfahren

Ansprechpartner

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Mail: seminare@sbk-sachsen.de
Tel.: 0341 56336-33
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