E-Rechnung-Update 2023 - E-Rechnungspflicht im Bereich B2B/B2C

23.10.2023
09:00 - 12:30 Uhr
online
Web-Seminar
170 EUR

Referenten

Mohl
Elmar Mohl
Dipl.-Finw.

Seminarinhalt

E-Rechnungs-Update 2023
E-Rechnungspflicht im Bereich B2B/B2C kommt

Trotz rigoroser, praktischer Vereinfachung im Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist die elektronische Rechnung in Deutschland immer noch nicht richtig angekommen.
Die Einführung von Standard-Formaten wie ZUGFeRD und XRechnung haben zwar Bewegung in den e-invoicing Markt gebracht, jedoch nicht in der erhofften Form, so sollte nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission die elektronische Rechnungsstellung bis zum Jahr 2020 (!?) zur vorherrschenden Fakturierungsmethode in Europa werden.
Da Deutschland bei der Digitalisierung im Rechnungsbereich deutlich hinter anderen Staaten hinterher hinkt, versucht nun der Gesetzgeber regulatorisch einzugreifen.
Die E-Rechnung in Deutschland steht daher vor Ihrer größten Veränderung seit Jahrzenten.
Die neue Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem bundesweit einzuführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. Damit ist die Einführung eines E-Invoicing-Systems gemeint, also eines Systems, bei dem nur noch Rechnungsdaten hochgeladen werden, im System dann die Rechnung erstellt wird, die erstellte Rechnung an den Kunden übermittelt wird und im Hintergrund Prüfungsroutinen laufen.
Da die Einführung eines solchen Systems, wie es bereits in EU-Nachbarländern wie Italien, Frankreich, Spanien genutzt oder gerade eingeführt wird, zunächst einen sehr großen Umstellungsaufwand für alle Unternehmen in Deutschland bedeuten wird, sollten alle Firmen die verbleibende Zeit nutzen, um sich mit der elektronischen Rechnungsstellung vertraut zu machen.
Hier sollte man den beiden oben genannten Formaten XRechnung und ZUGFeRD besondere Aufmerksamkeit schenken, da sie bereits mit dem wohl zukünftigen Format in Deutschland (xml) arbeiten.
Das die E-Rechnung nun endgültig verpflichtend auch in Deutschland eingeführt wird machte schließlich der am 08.12.2022 veröffentlichte VIDA (VAT in the Digital Age)-Entwurf des EU-Kommission deutlich.
Alle EU-Länder müssen auf Basis der E-Rechnung ein elektronisches Meldesystem einführen.

Inhalt

1 Digitalisierung von Papierdokumenten – Ersetzendes Scannen
1.1 Rechtliche Voraussetzungen beim Scannen
1.1.1 Gesetzesvorgaben & anwendungsspezifische Aufbewahrungspflichten
1.1.2 Vorgaben aus den GoBD
1.2 Vernichtung der Original-Papierdokumente
1.2.1 keine Vernichtung folgender Originaldokumente erlaubt
1.2.2 Vernichtung der Originale aus steuerlicher Sicht und der ZPO:
1.3 Ersetzendes Scannen
1.3.1 Technische Richtlinie zum ersetzenden Scannen (BSI TR RESISCAN)
1.3.2 Musterverfahrensdokumentation - Beispiel
1.4 Mobiles Scannen
1.4.1 Beispiele Anbieter mobile Scanner-Apps

2 Die E-Rechnung im bereits einheitlichen XML-Standard für Deutschland
2.1 Beispiel X-Rechnung
2.1.1 Gesetzliche Vorgaben (Bundes- und Landesebene)
2.1.2 Kernelemente einer E-Rechnung/XRechnung
2.1.3 Übertragungsmöglichkeiten
2.2 Beispiel ZUGFeRD
2.2.1 Erläuterung und Vorteile – Aufbau des Hybrid-Formats
2.2.2 Die ZUGFeRD-Prinzipien
2.2.3 ZUGFeRD-Profile

3 Die E-Invoicing-Plattform Germany? Mögliches elektronisches Meldesystem für Deutschland
3.1 Erläuterung der unterschiedlichen e-invoicing-Modelle
3.1.1 Tax-Reporting-System (Post-Audit-Modell)
3.1.2 Clearance-System (real-time reporting)
3.1.3 Unterschiede und Gemeinsamkeiten
3.2 Beispiele bestehender E-Rechnungs-Plattformen anderer EU-Staaten
3.2.1 Italien – Sdl (Sistema di Interscambio)
3.2.2 Frankreich – (bisher Chorus Pro)
3.2.3 Spanien – SII (Sistema de Suministro Inmediato de Informacion)
3.3 Die mögliche e-invoicing-Plattform Germany