Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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Heute stellt sich in vielen Fällen die Frage nach der steueroptimalen Rechtsform von Unternehmen. Je nach der Höhe der Gewerbesteuer-Hebesätze ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen. Bei Kapitalgesellschaften muss neben der Steuerbelastung auf Gesellschaftsebene zusätzlich im Falle einer Gewinnausschüttung die Einkommensbesteuerung für den Gesellschafter berücksichtigt werden. Nachteile aus dieser Doppelbesteuerung lassen sich durch die Vereinbarung angemessener Gehälter oder andere schuldrechtliche Leistungsvergütungen an die Gesellschafter in angemessener Höhe verringern. Demgegenüber fällt bei Personenunternehmen regelmäßig die gleiche Steuerbelastung an, egal die Gewinne im Unternehmen verblieben oder entnommen werden. Bei Personenunternehmen hat zwar der Gesetzgeber im § 34 a EStG eine Tarifvergünstigung für den nicht entnommenen Gewinn geschaffen. Diese erweist sich in der Praxis aber vielfach nicht als sinnvoll. Für einen Aktienhandel im größeren Umfang bleibt die Errichtung einer vermögensverwaltenden Wertpapier GmbH überlegenswert.
Das Seminar will dem steuerlichen Berater eine Hilfestellung bieten und mögliche Risiken aufzeigen. So werden vom Referenten in einem Überblick anhand verschiedener Kriterien u.a. die Vor- und Nachteile der GmbH gegenüber einer Personengesellschaft sowie die Vorteile einer Betriebsaufspaltung oder einer stillen Gesellschaft dargestellt. Weitere Schwerpunkte des Seminars sind die Gestaltung von Unternehmensverkäufen und käufen bei einer GmbH auch bei einer hohen Fremdfinanzierung sowie die steuerlichen Risiken bei einer Verlust-GmbH insbesondere durch eine schädliche Anteilsübertragung.
Beim Unternehmenskauf bestehen weitere Risiken sowohl aus dem Umwandlungssteuerrecht als auch aus anderen Gründen. Diese erfordern die volle Aufmerksamkeit des steuerlichen Beraters. Im Rahmen eines Unternehmensverkaufs müssen regelmäßig Pensionsverpflichtungen gegenüber dem veräußernden Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH entsorgt werden. Ferner bleibt zu überlegen, ob der erwerbende Gesellschafter neben den Anteilen an einer Verlust-GmbH zusätzlich noch bestehende wertgeminderte Darlehnsforderungen des Veräußerers ggf. im Wege eines Besserungsanspruchs nach einem Forderungsverzicht erwirbt. Bei der Verschmelzung von Gewinn- und Verlustunternehmen ist zu achten, dass der steuerliche Verlustabzug nicht verloren geht. Den Abschluss bilden praxisrelevante Fragen aus der Beendigung einer Betriebsaufspaltung. So muss insbesondere das zwangsweise Aufdecken von stillen Reserven vermieden werden.
Seminargliederung
A. Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
B. Belastungsvergleiche der verschiedenen Rechtsformen
C. Unternehmenskauf oder verkauf bei einer GmbH
D. Errichtung einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft
E. Gestaltungen und Risiken bei einer Verlust-GmbH
F. Doppelgesellschaften