Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
Emil-Fuchs-Str. 2
04105 Leipzig
Tel.: 0341 56336-0
Fax: 0341 56336-20
E-Mail: kammer@sbk-sachsen.de
Mandanten erwarten umfassende Beratung, können aber oftmals schwer ermessen, wann sich die Beratung durch ihren Steuerberater lohnt.
Werden dem Steuerberater Sachverhalte seiner Mandanten bekannt, die wesentliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, ist er verpflichtet, seine Mandanten unaufgefordert über steuerliche Regelungen und Ände-rungen zu belehren, damit sie wirtschaftlich vernünftige Entscheidun-gen treffen können und der gewünschte steuerliche Erfolg eintritt.
Zur Vermeidung von Haftungsfällen nehmen wir wichtige Belehrungen schriftlich vor. Diese Pflicht kann der Berater als Chance nutzen. Der Mandant kann dann in Ruhe entscheiden, ob er eine qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen will.
Aufgrund der Dynamik des Steuerrechts müssen ständig neue Belehrungsschreiben erstellt werden und bestehende Belehrungsschreiben an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.
In diesem Halbtagesseminar
Die Belehrungsschreiben erhalten Sie zusätzlich als Word-Datei.
Dieses Jahr werden unter anderem folgende Themen behandelt:
A. GRUNDLAGEN
B. BELEHRUNGEN FÜR ALLE UNTERNEHMEN
C. BELEHRUNGEN FÜR KAPITALGESELLSCHAFTEN UND IHRE GESELLSCHAFTER
D. BELEHRUNGEN FÜR EINZELUNTERNEHMEN UND PERSONENGESELLSCHAFTEN
E. BELEHRUNGEN FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN
G. BELEHRUNGEN FÜR IMMOBILIENEIGENTÜMER