Baulohn im Maler- und Lackiererhandwerk

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Seminarinhalt

Wesentliche Rechtsgrundlagen für die Abrechnung von Baulöhnen im Maler- und Lackiererhandwerk

Die gesetzlichen Regelungen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes gehören zu den komplexesten arbeitsrechtlichen überhaupt. Dies liegt an der Vielfalt und dem Zusammenwirken verschiedener Regelungen aus Gesetzen, Verordnungen und zwingend und freiwillig anwendbaren Tarifverträgen.

Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2015 muss zudem eine Abgrenzung zum allgemeinen Mindestlohn erfolgen, wenn der persönliche Anwendungsbereich des jeweiligen Mindestlohns im Baunebengewerbe nicht eröffnet ist.
Schließlich existieren im Baunebengewerbe voneinander unabhängige Sozialkassen, an die neben den regulären Sozialversicherungsbeiträgen zusätzliche Beiträge abgeführt werden müssen.
Das Seminar gibt einen Überblick zu den grundlegenden gesetzlichen Vorgaben im Maler- und Lackiererhandwerk, die bei der Abrechnung der Löhne zu beachten sind sowie zu aktuellen Entwicklungen auf diesem Gebiet.

Seminargliederung:

  • Rechtsgrundlagen
  • Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks in Abgrenzung zu anderen Branchen
  • Rahmentarifvertrag: Geltungsbereich und Abgrenzungsprobleme, Arbeitszeit und Flexibilisierungsmöglichkeiten, Zuschläge, Reisekosten, tariflicher Urlaubsanspruch und Berechnung der Urlaubsvergütung, u.a.
  • (Zwingende) Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk in Abgrenzung zum Mindestlohngesetz
  • Darstellung der Malerkasse, der Sozialkassenbeiträge und die Verfahrensweise der Einziehung

Ansprechpartner

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Mail: seminare@sbk-sachsen.de
Tel.: 0341 56336-33
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