Baulohn im Gerüstbauhandwerk

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Seminarinhalt

Wesentliche Rechtsgrundlagen für die Abrechnung von Baulöhnen im Gerüstbauhandwerk.

Die gesetzlichen Regelungen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes gehören zu den komplexesten arbeitsrechtlichen überhaupt. Dies liegt an der Vielfalt und dem Zusammenwirken verschiedener Regelungen aus Gesetzen, Verordnungen und zwingend und freiwillig anwendbaren Tarifverträgen.

Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2015 muss zudem eine Abgrenzung zum allgemeinen Mindestlohn erfolgen, wenn der persönliche Anwendungsbereich des jeweiligen Mindestlohns im Baunebengewerbe nicht eröffnet ist.
Zudem gibt es detaillierte Regelungen zum Saison-Kurzarbeitergeld in der Bauwirtschaft, deren Vorschriften auf Gesetze, Rechtsverordnungen und tarifvertragliche Regelungen verteilt sind.
Schließlich existieren im Baunebengewerbe voneinander unabhängige Sozialkassen, an die neben den regulären Sozialversicherungsbeiträgen zusätzliche Beiträge abgeführt werden müssen.

Das Seminar gibt einen Überblick zu den grundlegenden gesetzlichen Vorgaben im Gerüstbauhandwerk, die bei der Abrechnung von Baulöhnen zu beachten sind sowie zu aktuellen Entwicklungen auf diesem Gebiet.

  • Rahmentarifvertrag Gerüstbauhandwerk 
  • Rahmentarifvertrag: Geltungsbereich und Abgrenzungsprobleme, Arbeitszeit und Flexibilisierungsmöglichkeiten, Lohngruppen und Eingruppierungsprobleme, Erschwerniszuschläge, Reisekosten, tariflicher Urlaubsanspruch und Berechnung der Urlaubsvergütung, Ausschlussfristen u.a. 
  • (Zwingende) Mindestlöhne im Gerüstbauhandwerk in Abgrenzung zum Mindestlohngesetz 
  • Vorgaben zum Saison-Kurzarbeitergeld in der Bauwirtschaft und des Wintergeldes 
  • Darstellung der Sozialkassen des Gerüstbauhandwerks, der Sozialkassenbeiträge und die Verfahrensweise der Einziehung 

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Tel.: 0341 56336-33
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