Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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Muss denn ein Verein Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen?
Woher kommen die Einnahmen und vor allem für was dürfen sie ausgegeben werden? Was hat es mit diesen vier Sphären beim Verein auf sich? Fragen über Fragen.
Neben der Satzung ist die tatsächliche Geschäftsführung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Bedeutung. Ein Verein muss also nicht nur vereinsrechtlich den Mitgliedern gegenüber Einnahmen und Ausgaben aufzeigen, sondern auch für die Finanzverwaltung.
Damit die „Fibu im Verein“ kein Buch mit sieben Siegeln bleibt, werden u. a. folgende Themen angesprochen und mit Fallbeispielen gemeinsam erarbeitet: