Die Einkommensteuererklärung 2024

12.03.2025
09:00 - 13:00 Uhr
Dresden
Sächsische Landesärztekammer - Dresden
150 EUR
13.03.2025
09:00 - 13:00 Uhr
Leipzig
H4 Hotel Leipzig (Paunsdorf-Center)
150 EUR

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Referenten

Arndt
Thomas Arndt
Steuerberater, Dipl.-Finw.

Seminarinhalt

Die gesetzlichen Änderungen für 2024 sind überschaubar und dennoch anspruchsvoll. Insbesondere in Zeiten, in denen das Gesetz nicht gelesen und die Hauptaufgabe in der Abarbeitung elektronischer Vorgaben gesehen wird. Die elektronischen Hilfen sollten jedoch nicht den Blick auf das eigentliche Tätigkeitsfeld – die Beratung und den Ansatz zutreffender Steuerminderungen – trüben. Die sehr fein streifigen Einzelfallregelungen des deutschen Einkommensteuerrechts sind dabei oft mehr als anspruchsvoll.

Neue Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechungen sind auch in 2024 in gewohntem Umfang ergangen. Herausfordernd bleibt es, in der Menge der Entscheidungen und Anweisungen die für den Einzelfall wichtigen und richtigen Lichtblicke zu entdecken.

In gewohnt unterhaltsamer Weise werden Ihnen diese Neuerungen erläutert, die Sie anhand zahlreicher Beispiele und Schaubilder gut nachvollziehen können. Die aktualisierten Anlagen zur Steuererklärung werden praxisbezogen am Formular erörtert. „Pass uff“ zeigt die Schwerpunkte zu jeder einzelnen Anlage.

Die Handhabung der diversen Formulare zur Einkommensteuererklärung 2024, insbesondere die dabei zu berücksichtigenden elektronischen Feinheiten (einschließlich der neuen Wirtschafts- Identifikationsnummern), bilden den Schwerpunkt des Vortrags. 

Relevante Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Rechtsänderungen zur Einkommensteuer 2024 
(Stand: 10.01.2025)

  • ID-Nr. des Kindes für elektronische Übermittlung ist nicht mehr zwingend erforderlich
  • Erhöhung der Kinderbetreuungskosten erst ab 2025
  • Grobe Fahrlässigkeit bei vergessener Eintragung der Beiträge an berufsständische Vers.werke
  • Nachweis der Zwangsläufigkeit bei E-Rezepten (außergewöhnliche Bel.) BMF 26.11.2024
  • Keine Bargeldunterstützungen mehr ab 01.01.2025 – Banküberweisung ist Pflicht
  • BFH 29.04.2024 zum Schonvermögen des § 33a EStG
  • Neue Ländergruppeneinteilung 01.01.2024; BMF vom 18.12.2023 - Kürzung der Freibeträge wegen Ländergruppeneinteilung in der EU/EWR umstritten EuGH 16.6.2022 –C-328/20)
  • Probleme bei haushaltsnahen Dienstleistungen/energetischen Maßnahmen am eigenen Haus
  • Verlustabzug § 10d EStG ab 2024 auf 1.000.000 € begrenzt, aber 70 % Vortrag
  • Neue Wirtschaftsidentifikationsnummer – Anlage G nun auf 5 Seiten 
  • Buchführungsgrenzen ab 28.02.2024: 800.000 € Umsatz 80.0000 € Gewinn  
  • Geschenke bis 50 € abzugsfähige Betriebsausgaben 
  • 20 % degressive Afa § 7 (2) EStG für nach 31.03.2024 angeschaffte WG bis 31.12.2024
  • Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung auch ohne ordnungsgemäßes Fahrtenbuch möglich - BFH 22.10.2024, VIII R 12/21 
  • Können Steuerberatungskosten abzugsfähige Veräußerungskosten sein?
  • Betriebsveräußerung gegen Rentenzahlung und das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) 
  • Steuerstundung stiller Reserven durch § 6b (2a) EStG + Klage der EU gegen Deutschland
  • Steuerstundungsmodelle - § 15b EStG - Disagio-Anlagen in Form von Private Placements
  • Gebäudeabschreibungen völlig unübersichtlich 
  • Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch und zeitliche Zuordnung der Zahlung
  • Teilentgeltliche Übertragung bei vorweggenommener Erbfolge
  • Neue Mini-Job-Grenzen – letztmalig im Jahr 2024 Inflationsausgleichprämie
  • Aufhebung des besonderen Verlustverrechnungskreises bei Termingeschäften und der betragsmäßigen Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen im Privatvermögen
  • Wieder Vorabpauschale (Anlage KAP-INV) 2023 war positiv (+ 2,55 %) = Besteuerung in 2024
  • Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 (3) S. 5 EStG ab 2024 = 1.000 €. 
  • Entgeltlicher Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht ist keine Veräußerung iSd. § 23 EStG - FG Münster 12.12.2023 – 6 K 2489/22 E; Rev.: BFH: IX R 4/24
  • Teilentgeltliche Übertragung bei vorweggenommener Erbfolge schließt § 23 EStG aus – FG Niedersachsen 29.05.2024 – 3 K 36/24; Rev.: BFH: IX R 17/24
  • Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils; BFH 26.09.2023, IX R 13/22 – Gesetzesänderung beachten
  • Objektverbrauch bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß § 10f EStG. BFH-Urteil vom 24. Mai 2023, X R 22/20 

Zum Vergessen: 

  • Steuerklassen 3 + 5 bleiben; keine neue Faktorbegünstigungen
  • Kein neues Mobilitäts-Budget
  • Keine arithmetisch-degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge
  • Keine Änderung bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern

 

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