Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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Zahlreiche Gesetzesänderungen, die bei den Steuererklärungen für 2023 oder noch offenen Fällen anzuwenden sind, grundlegende Urteile des EuGH, des BVerfG und des BFH sowie wichtige Verwaltungserlasse haben wieder eine Vielzahl von Rechtsänderungen mit sich gebracht.
Der Berater muss sich, seine Mitarbeiter und die Mandanten über diese Änderungen informieren. Die Änderungen betreffen sowohl die Jahresabschlüsse und die Steuererklärungen für 2023 als auch die Gestaltungsberatung ab 2024.
Behandelt werden insbesondere die wichtigsten Gesetzesänderungen, die bis zum 31.12.2023 verabschiedet werden. Hierzu zählen voraussichtlich u.a. die Rechtsänderung durch: