Auch zum Jahreswechsel 2023/24 wird es wieder eine ganze Reihe von Neuerungen und Neuregelungen geben, die kurzfristig in der Praxis umzusetzen sind. Dafür sorgt nicht nur die beinahe ununterbrochene Flut von neuen Urteilen und Verwaltungsanweisungen. Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber einen Entwurf mit einer rekordverdächtigen Anzahl an Änderungen vorgelegt.